Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen VELVO Immobilienmanagement und ihren Auftraggebern.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen:

WEG-Verwaltung

Mietverwaltung

Sondereigentumsverwaltung

Vermietungsservice / Mietervermittlung

Mieterservice

Immobilienbezogene Dienstleistungen und Beratungsleistungen
(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Zustimmung zu den AGB
(1) Ein Vertrag mit VELVO Immobilienmanagement kommt zustande durch:

Unterzeichnung eines Vertrages

Annahme eines Angebots

Schriftliche oder elektronische Beauftragung (z. B. per E-Mail)

Inanspruchnahme einer Dienstleistung
(2) Mit der Beauftragung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert. Eine gesonderte Unterschrift unter die AGB ist nicht erforderlich.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von VELVO Immobilienmanagement einsehbar.

§ 3 Vertragsgegenstand / Leistungen
(1) VELVO Immobilienmanagement erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung, Vermietung, Immobilienbetreuung sowie organisatorische und kaufmännische Dienstleistungen für Eigentümer und Mieter.
(2) Geschuldet wird die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Erfolg.
(3) Eine Garantie für wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere Mieteinnahmen, Wertsteigerungen, Kosteneinsparungen oder die Dauer von Mietverhältnissen, wird nicht übernommen.

§ 4 Vergütung und Fälligkeit
(1) Alle Vergütungen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) VELVO Immobilienmanagement ist berechtigt, Leistungen erst nach Zahlungseingang zu beginnen.
(4) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Verwaltung) wird eine monatliche oder vereinbarte Pauschale berechnet.
(5) Zusatzleistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, können gesondert berechnet werden.

§ 5 Haftung
(1) VELVO Immobilienmanagement haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VELVO Immobilienmanagement nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) VELVO Immobilienmanagement haftet insbesondere nicht für:

Mietausfälle

Leerstand

Zahlungsunfähigkeit von Mietern

Schäden durch Mieter

wirtschaftliche Entwicklung von Immobilien

Beschlüsse oder Entscheidungen von Eigentümern oder Eigentümergemeinschaften

Verzögerungen durch Handwerker oder Dienstleister

höhere Gewalt

§ 6 Leistungen durch Dritte
VELVO Immobilienmanagement ist berechtigt, Handwerker, Dienstleister, Sachverständige oder sonstige Dritte im Namen und auf Rechnung des Eigentümers oder Auftraggebers zu beauftragen. Für Leistungen dieser Dritten übernimmt VELVO Immobilienmanagement keine Haftung.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen, Informationen und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen oder Informationen liegen nicht im Verantwortungsbereich von VELVO Immobilienmanagement.

Besondere Bedingungen – Vermietungsservice / Mietervermittlung

§ 8 Vermietungsleistungen
(1) Die Vermietungsleistungen umfassen insbesondere:

Erstellung von Exposés

Inserate und Vermarktung

Kommunikation mit Interessenten

Durchführung von Besichtigungen

Vorauswahl von Interessenten

Vorbereitung von Mietverträgen

Organisation von Wohnungsübergaben
(2) VELVO Immobilienmanagement schuldet keinen Erfolg im Sinne der Vermittlung eines Mieters.
(3) Eine Gewährleistung für das Finden eines geeigneten Mieters wird nicht übernommen.
(4) Die Auswahl des Mieters erfolgt ausschließlich durch den Eigentümer/Vermieter.
(5) Es wird keine Haftung für Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Verhalten des Mieters übernommen.

§ 9 Vergütung Vermietungsservice
(1) Die Vergütung für Vermietungsdienstleistungen ist eine Dienstleistungsvergütung und keine erfolgsabhängige Provision.
(2) Die Vergütung ist im Voraus nach Rechnungsstellung zu zahlen.
(3) Die Tätigkeit beginnt erst nach Zahlungseingang.
(4) Die Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn kein Mietvertrag zustande kommt.
(5) Bei Abbruch des Auftrags durch den Auftraggeber erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen, sofern die Leistungserbringung bereits begonnen hat.

§ 10 Mietverwaltung
Die Mietverwaltung umfasst insbesondere:

Überwachung der Mietzahlungen

Kommunikation mit Mietern

Organisation von Reparaturen und Instandhaltungen

Beauftragung von Handwerkern

Erstellung von Abrechnungen

Allgemeine Betreuung der Immobilie
Eine Gewähr für Mieteinnahmen, Vermeidung von Leerstand oder Verhalten von Mietern wird nicht übernommen.

§ 11 WEG-Verwaltung
(1) Die WEG-Verwaltung erfolgt gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und auf Grundlage des Verwaltervertrages.
(2) Maßnahmen werden auf Grundlage von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft durchgeführt.
(3) VELVO Immobilienmanagement haftet nicht für Beschlüsse oder unterlassene Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.

§ 12 Sondereigentumsverwaltung
VELVO Immobilienmanagement übernimmt die Verwaltung einzelner Wohnungen im Auftrag des Eigentümers. Eine Gewähr für Mieteinnahmen, Mietdauer oder Verhalten von Mietern wird nicht übernommen.

§ 13 Mieterservice
(1) VELVO Immobilienmanagement bietet Dienstleistungen für Mieter an, insbesondere:

Unterstützung bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

Unterstützung bei organisatorischen Themen im Mietverhältnis

Unterstützung beim Schriftverkehr mit Vermietern

Unterstützung bei Mieterhöhungsverlangen

Allgemeine Unterstützung bei mietbezogenen Themen
(2) Diese Leistungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.
(3) Es werden ausschließlich organisatorische, kaufmännische und unterstützende Dienstleistungen erbracht.
(4) Für rechtliche Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
(5) Die Vergütung für Mieterservice-Leistungen ist im Voraus zu zahlen.

§ 14 Datenschutz
(1) VELVO Immobilienmanagement verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.
(4) Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: www.velvo-immo.de/datenschutz
(5) Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden.

§ 15 Kommunikation
Die Kommunikation kann per Post, E-Mail, Telefon oder über digitale Kontaktformulare erfolgen. Dokumente und Abrechnungen dürfen auch digital übermittelt werden.

§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 17 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VELVO Immobilienmanagement.

 

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Havelpassage 12
16761 Hennigsdorf