Branchenupdate: Aktuelles BGH-Urteil zur Maklerprovision bei Hausverwaltungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil für mehr Klarheit bei der Vergütung von Vermietungsleistungen durch Hausverwaltungen gesorgt. Das Gericht stellt klar, dass Hausverwaltungen für die Vermittlung von Mietwohnungen aus ihrem eigenen Verwaltungsbestand grundsätzlich keine erfolgsabhängige Maklerprovision verlangen dürfen, wenn die Vermietung bereits zu ihren vertraglichen Verwaltungsaufgaben gehört.