Branchenupdate: Aktuelles BGH-Urteil zur Maklerprovision bei Hausverwaltungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil für mehr Klarheit bei der Vergütung von Vermietungsleistungen durch Hausverwaltungen gesorgt. Das Gericht stellt klar, dass Hausverwaltungen für die Vermittlung von Mietwohnungen aus ihrem eigenen Verwaltungsbestand grundsätzlich keine erfolgsabhängige Maklerprovision verlangen dürfen, wenn die Vermietung bereits zu ihren vertraglichen Verwaltungsaufgaben gehört.

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Gesetzliche Änderungen 2026: Mehr Pflichten für Eigentümer und Verwalter

Im Jahr 2026 sind für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen vor allem drei Themen relevant: die weitere Anwendung der Mietpreisbremse, die Umrüstungsfrist für fernablesbare Messausstattung sowie die ab Mitte 2026 in größeren Kommunen einsetzende 65%-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen im Bestand. Daneben wird auf Bundesebene zwar über weitere mietrechtliche Verschärfungen diskutiert, diese sind derzeit aber noch nicht als geltendes Recht zu behandeln.

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